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Förderende EEG für Windkraftanlagen, Biomasseanlagen und PV-Anlagen > 100 kW

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern einer Ökostromanlage für 20 Jahre eine festgeschriebene Einspeisevergütung. Diese Vergütung endet automatisch zum 31. Dezember des entsprechenden Kalenderjahres. Die Zeit nach der gesetzlichen Förderdauer wird als „Post-EEG Phase“ bezeichnet.

Wir erinnern die betroffenen Kunden in unserem Netzgebiet frühzeitig an das Ende ihrer festen Einspeisevergütung. So haben sie genügend Zeit, sich über mögliche Alternativen zu informieren.

Im EEG ist auch geregelt, was nach dem Ablauf der 20-jährigen Förderung passiert. Wir stellen auf dieser Seite die Optionen vor.

Die passende Lösung für den Weiterbetrieb Ihrer PV-Ökostromanlage!

Das Förderende Ihrer Anlage ist bald erreicht? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ökostromanlage weiter zu betreiben. Welche Varianten es gibt, ist im EEG geregelt. 

Gesetzliche Regelungen – EEG 2023

Nachfolgenden finden Sie alle möglichen Optionen zum Weiterbetrieb:

 

Güllekleinanlagen < 150 kW

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ihre Anlage einmalig für weitere 10 Jahre Anschlussförderung qualifiziert. Hierbei wird der durch Ihre Anlage erzeugte Strom weiterhin in unser Netz eingespeist und Sie erhalten dafür von uns eine Vergütung ausbezahlt.

Hierfür ist eine Beantragung bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber notwendig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

 

Biogasanlagen < 100 kW

Nach Ende der EEG-Förderung können Sie Ihren Ökostrom bis zum 31.12.2027 weiterhin in unser Netz einspeisen und erhalten dafür von uns den energieträgerspezifischen Marktwert (gesetzliches Maximum 10 Cent/kWh) abzgl. einer gesetzlich vorgesehenen Vermarktungspauschale. Diese Option wird automatisch gewählt, sofern Sie keine weiteren Schritte einleiten.
Auch der Eigenverbrauch Ihres erzeugten Stroms ist eine mögliche Option. Durch einen eigenen Energiespeicher werden Sie gegebenenfalls noch unabhängiger.
Alternativ können Sie Ihre Anlage in die Direktvermarktung anmelden. Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier.

 

Windkraftanlagen und Anlagen > 100 kW
Sonstige Direktvermarktung

Eine weitere Einspeisung Ihres erzeugen Stroms nach Ende der EEG-Förderung ist nur über die Direktvermarktung zulässig. Hierzu ist eine Anmeldung Ihrer Anlage in die Sonstige Direktvermarktung bei einem Direktvermarkter Ihrer Wahl erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine viertelstündliche Messung. Bitte beachten Sie zudem die Frist zur Anmeldung, da der Wechsel unter Beachtung einer Wechselfrist von einem Kalendermonat erfolgen muss. Weitere Informationen zur Direktvermarktung finden Sie hier.

Auch der Eigenverbrauch Ihres erzeugten Stroms ist eine mögliche Option. Wenn Sie den erzeugten Strom nicht komplett vor Ort verbrauchen, müssen Sie Ihre Anlage dementsprechend abregeln oder den überschüssigen Strom über Ihren Direktvermarkter abwickeln.

Häufige Fragen - FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.