Änderung Leistungsbegrenzung für Anlagen ≤ 7 kWp
Neuregelung zum Wegfall der 70-%- Regelung und Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) bzw. Smart Grid Hub (SGH) bei PV-Anlagen
Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung (Funkrundsteuerempfänger oder Smart Grid Hub) aufgehoben.
An wen müssen Sie sich wenden, wenn sie eine Aufhebung der 70-%-Regelung vornehmen möchten bzw. die Deaktivierung des ggf. vorhandenen FRE bzw. SGH?
Handelt es sich um eine Aufhebung der 70-%-Regelung durch eine Anpassung der Software des Wechselrichters oder soll der verbaute Funkrundsteuerempfänger bzw. Smart Grid Hub deaktiviert werden, zeigen Sie uns dies bitte über nachfolgendes Formular an:
Die Änderung der Leistungsbegrenzung gilt nur für Bestandsanlagen ≤ 7 kWp!
Ist ein Tausch des Wechselrichters notwendig, melden Sie diese Anlagenänderung bitte über Ihren Installateur in unserem Netzanschlussportal an.