Anlass des Vorhabens
Die Energiewende und ein zweiter PV-Boom mit leistungsstarken Solarparks sind in Bayern bereits Realität. Die Förderung von Großanlagen bis zu 20 Megawatt durch das EEG sowie Rekordpreise für Strom bei sinkenden Kosten für PV-Module treiben den PV-Ausbau voran. Gleichzeitig fordern das Wachstum der Elektromobilität, die Ansiedlung verbrauchsstarker Rechenzentren und der Ausbau von Wasserstoff-Lösungen das Stromnetz zunehmend. Ein leistungsstarkes und sicheres Stromverteilnetz ist jedoch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende – auch in der Region Pirach – Töging – Marienberg. Hier soll sich die erforderliche Netzkapazität laut Prognosen in den kommenden Jahrzehnten von derzeit 185 Megawatt (MW) auf knapp 300 MW erhöhen. Aufgrund des geplanten Ausbaus regenerativer Stromerzeugung wird derzeit von einem Zubau dezentraler Erzeugung von aktuell 768 MW auf bis zu 1.330 MW bis 2060 an Einspeiseleistung ausgegangen. Um Engpässe in der Stromversorgung durch diese Entwicklungen zu verhindern, muss das Netz verstärkt werden. Eine Maßnahme dazu ist der geplante Ersatzneubau der 110-kV-Leitung zwischen Töging und Pirach, mit dem eine Leistungserhöhung einher geht.
Geplante Maßnahmen
- Standortgleicher Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Leitung
- Austausch aller 74 Maste
- Länge: etwa 18,4 Kilometer
- Als Nr. 392 im aktuellen Netzausbauplan 2022 unter www.bayernwerk-netz.de/netzausbauplan veröffentlicht
Betroffene Gemeindegebiete
- Töging am Inn
- Teising
- Altötting
- Markt Tüßling
- Kastl
- Burgkirchen an der Alz
Vorläufiger Zeitplan (Stand Oktober 2023)
- Q4/2021 - Q1/2022: Baugrunduntersuchung/Vermessung
- Q1/2022 - Q4/2022: Kartierungen
- Q4/2023: Einreichung der Antragsunterlagen
- Q4/2024: Abschluss des Verfahrens mit Planfeststellungsbeschluss
- Q1/2025: Baubeginn
- Q1/2026: Inbetriebnahme
Genehmigungsverfahren
Die Bayernwerk Netz GmbH plant, im Jahr 2023 ein Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Die Genehmigung des Vorhabens durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern könnte im 4. Quartal 2024 vorliegen.